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Geeignetes Schuhwerk inklusive einer eventuell nötigen orthopädischen Anpassung ist also nicht nur gut für die Füße, sondern für die gesamte Gesundheit des Menschen und verringert zudem Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für die Benutzung von Fuß- und Knieschutz (BGR 191) definieren u.a. die Rahmenbedingungen für orthopädische Einlagen und die orthopädische Zurichtung von Fußschutz.
Deren aktuelle Neufassung besagt, dass (wie für jeden herkömmlichen Fußschutz) für orthopädischen Fußschutz eine EGBaumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung vorliegen muss. So fallen Sicherheits-, Schutz und Berufsschuhe unter die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Persönlichen Schutzausrüstungen) und sind der Kategorie II zugeordnet. Eine vorliegende EG-Baumusterprüfung ist dabei die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Dazu werden die Schuhe nach den Normenreihen EN 20344 bis EN 20347 geprüft. Im Rahmen der Normprüfung führt ein akkreditiertes Prüfinstitut an mehreren Prüfmustern je Schuhtyp zahlreiche zum Teil zerstörende Tests durch. Zwar ist dies bei standardmäßigen Normprüfungen kein Problem, da sie für ganze Baugruppen gelten, orthopädisch veränderter Fußschutz ist jedoch individuell auf einen Träger angepasst. Somit müssten Einzelprüfungen vorgenommen und für einen Mitarbeiter mehrere Schuhe produziert werden, um die Normvorschriften umzusetzen. Die Folge sind immense Kosten.
Vorschriftsmäßige Konzepte sind entwickelt
Viele Hersteller haben ent sprechende Konzepte mit Fertigungsanweisungen für orthopädischen Fußschutz entwickelt und sie bei einerakkreditierten und notifizierten Prüfstelle der EG-Baumusterprüfung unterzogen. Dazu gehören u.a. Einlagenversorgung, Sohlenzurichtungen für industriell gefertigte Sicherheitsschuhe sowie orthopädische Maßschuhe. Mittlerweile können Orthopädie- Schuhtechniker mit Erlaubnis der Schuhhersteller industriell gefertigte Sicherheitsschuhe individuell zurichten. Sie müssen sich dabei allerdings zwingend an die entsprechende Fertigungsanweisung des Herstellers halten, die neben verfahrenstechnischen Anweisungen auch Materialvorgaben enthält.
Die Versorgung mit orthopädischem Fußschutz auf einfache Weise Zwar liegt mit der neuen Richtlinie rechtlich und in Bezug auf die Haftung eine klare Regelung vor, die ist jedoch komplizierter geworden. So stellen einige Hersteller aufgrund der kostspieligen Zertifizierung in der Regel nur eine begrenzte Anzahl an Schuhtypen bereit, die für orthopädische Veränderungen geprüft sind. Zudem bieten sie unterschiedliche Systeme an, die teilweise schwer zu beschaffen sind oder für die sich kein zugelassener Orthopädie-Schuhtechniker finden lässt. Um die Situation für alle Beteiligten leichter zu gestalten, schlagen innovative Schuhhersteller daher ganz andere Wege ein, um mit einer umfassenden Lösung das System der Zertifizierungen zu vereinfachen und die bewährten Vertriebs- und Beschaffungswege auch beim orthopädischen Fußschutz einzuhalten.
Diese Lösung basiert darauf, eine einzige orthopädische Einlage für den Einsatz in möglichst vielen Sicherheitsschuhen anzubieten. Diese lässt sich in einer Version entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Trägers thermisch verformen und zuschleifen. Eine andere Variante besteht aus einem Bausatz und ermöglicht es, noch spezieller auf die Bedürfnisse des Endkunden einzugehen. Diese spezielle Einlage korrigiert Fußfehlstellungen wie Senkfuß, Spreizfuß oder Knickfuß. Zudem hilft die zugerichtete Einlage bei Problemen in den Kniegelenken oder der Achillessehne sowie bei Rückenbeschwerden, Druckempfindlichkeit, Fersenschmerzen, Fersensporn und bei posttraumatischen Fußdeformationen. Die Schuhhersteller lassen bei diesem Konzept eine breite Palette von Sicherheitsschuhmodellen aus einem Standardprogramm für die spezielle Einlage zertifizieren. Somit steht eine große Schuhauswahl für Einlagenträger zur Verfügung, wobei beispielsweise ESD-geprüfte Schuhe mit dieser orthopädischen Einlage ihre ESD-Fähigkeit behalten. Für die orthopädische Zurichtung sind damit keine aufwendigen Sonderausführungen mehr notwendig. Der Ablauf gestaltet sich entsprechend einfach: Der Endverbraucher wendet sich mit seinem Bedarf an seinen Technischen Händler. Je nach Einsatzbereich und Arbeitsbedingungen erfolgt die Auswahl eines geeigneten Modells aus dem Angebot der betreffenden Schuhhersteller. Der Träger erhält den entsprechenden Sicherheitsschuh mit dem Hinweis, dass dieser Schuh für die entsprechende Einlage zertifiziert ist und wendet sich anschließend mit nicht mehr den entsprechenden Vorschriften entspricht und die Zertifizierung erlischt. Bei Arbeitsunfällen prüfen die Berufsgenossenschaften, ob die Vorschriften beim Benutzen Persönlicher Schutzausrüstungen eingehalten wurden. Sind die Schutzfunktionen durch unsachgemäße und regelwidrige Handhabung beeinträchtigt, übernimmt die BG unter Umständen keinerlei Unfall- und Folgekosten. dieser Information an einen Orthopädieschuhmacher seiner Wahl. Dieser beschafft den Einlagenrohling beim Hersteller der Einlage und bearbeitet ihn entsprechend den orthopädischen Bedürfnissen. Dabei berücksichtigt er die maßgebende Verfahrensanweisung, um die Zertifizierung beizubehalten. Der Endverbraucher erhält schließlich beim Abholen seiner mit Einlage versorgten Schuhe eine ergänzende Produktinformation mit wichtigen Hinweisen für seinen individuell zugerichteten orthopädischen Fußschutz.
Damit steht eine unkomplizierte und wirtschaftliche Lösung zur Verfügung, die dafür sorgt, dass die Füße im rauen Arbeitsumfeld geschützt sind und eventuell anfallende Haftungsfragen zum Vorteil für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Orthopädieschuhtechniker eindeutig geklärt sind.
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